Zur INES-Einstufung vom 12. April 2011 der Ereignisse in Fukushima Daiichi

Zur INES-Einstufung vom 12. April 2011 der Ereignisse in Fukushima Daiichi

Am 12.04.2011 wurde von der japanischen Behörde die provisorische INES-Einstufung vom 18.03.2011 bezüglich der Ereignisse in Fukushima Daiichi von INES 5 vorläufig auf INES 7 angehoben. Nachfolgend werden die INES-Skala sowie der Hintergrund dieser Höherstufung näher erläutert.

Die INES-Skala

Aufbau der INES-Skala

INES („International Nuclear and Radiological Event Scale“, oft auch „INES-Skala“ genannt) ist eine siebenstufige Skala, die in Folge des Unfalls in Tschernobyl zur Einordnung und Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken entwickelt wurde. Die Skala reicht von Stufe 1 – der sogenannten „Störung“ (engl.: „anomaly“) – bis hin zu Stufe 7, die für einen „Katastrophalen Unfall“ („major accident“) steht. Dabei werden Ereignisse der Stufen 1 bis 3 als „Störfälle“ („incidents“) bezeichnet; höher eingestufte Ereignisse gelten als „Unfälle“ („accidents“). Die Skala wurde so konzipiert, dass mit jeder Stufe die Schwere bzw. die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses um eine Größenordnung ansteigt. Es handelt sich also um eine sogenannte logarithmische Skala, wie beispielsweise die zur Einstufung von Erdbeben gebräuchliche Richter-Skala, die als Vorbild diente. Im Lauf der Jahre ist es darüber hinaus üblich geworden, Ereignisse ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung in eine inoffizielle „Stufe 0“ („deviation“) einzuordnen. Durch die Einordnung eines Ereignisses in eine der Stufen erlaubt INES, sich auf einen Blick über dessen Bedeutung zu informieren. Die Darstellung der INES-Stufen erfolgt üblicherweise in Form einer Pyramide.

Kriterienkatalog
Zur Einordnung eines Ereignisses wird ein umfangreicher Katalog von Kriterien herangezogen, der in einem Handbuch der IAEO veröffentlicht ist. Diese Kriterien lassen sich in folgende Kategorien gliedern:

1.  Auswirkung auf Mensch und Umwelt
(Ist es infolge des Ereignisses zu einer Strahlenexposition von Personen oder zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung gekommen?)

2.  Auswirkung auf radiologische Barrieren und Überwachungsmaßnahmen in Anlagen
(Ist es innerhalb der Anlage zu Kernschäden, ungeplant zu erhöhten Strahlungswerten und/oder zu einer Ausbreitung signifikanter Mengen radioaktiver Stoffe gekommen?)

3.  Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen
(Ist es zu einer Beeinträchtigung der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen gekommen?)

Zur Einstufung der Ereignisse am Standort Fukushima Daiichi
Die INES-Einstufung des Ereignisses vom 11.03.2011 in Fukushima Daiichi erfolgte erstmals am 12.03.2011 mit Stufe 3 durch die japanische Behörde NISA (Nuclear and Industrial Safety Agency) und wurde zuletzt am 18.03.2011 korrigiert: Die Einstufung betrug für die Blöcke 1, 2 und 3 jeweils INES 5 und für den Block 4 INES 3. Die Einstufung bei den Blöcken 1 bis 3 erfolgte unter dem zweiten der drei oben genannten Bewertungsaspekte des internationalen INES-Handbuchs. Dieser Bewertungsaspekt betrachtet die „Auswirkungen auf radiologische Barrieren und Überwachungsmaßnahmen in Anlagen“. Für die Bewertung wurden dabei „Schwere Schäden des Reaktorkerns“ zugrunde gelegt. Die Einstufung des Ereignisses in Block 4 wurde nach dem dritten Bewertungsaspekt „Beeinträchtigungen der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen“ vorgenommen. Die Einstufungen wurden als „vorläufige Einstufungen“ gekennzeichnet.

Die Einstufung des Ereignisses auf INES 7 durch die japanische Behörde am 12.04.2011 erfolgte nun erstmals für den gesamten Standort Fukushima Daiichi. Die Bewertung erfolgte aufgrund der Freisetzung von radioaktiven Stoffen gemäß des ersten Bewertungsaspektes „Auswirkung auf Mensch und Umwelt“. Die allgemeine Beschreibung der Stufe 7 lautet “Erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe mit weitreichenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, welche die Umsetzung geplanter und erweiterter Gegenmaßnahmen nötig macht.“ Die hier zur Anwendung gelangte Einstufung wird dann erreicht, wenn das Ereignis zu einer „Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung führt, die radiologisch äquivalent ist zu einer Freisetzung von mindestens einigen 10.000 Terabecquerel (TBq) Jod-131 in die Atmosphäre.“

Die Einstufung der japanischen Behörde NISA beruht auf den Abschätzungen, die zum einen die japanische Expertenorganisation JNES (Japan Nuclear Energy Safety Organization) und zum anderen die Nuclear Safety Commission of Japan (NSC) durchgeführt haben. Diese ergeben als Gesamtfreisetzung für Jod-131 und Cäsium-137 als wesentliche Nuklide zwischen 370.000 Terabecquerel und 630.000 Terabecquerel. Damit ist nach Ansicht der japanischen Aufsichtsbehörde eine Einstufung mit INES 7 begründet.
Als Vergleich gibt die japanische Aufsichtsbehörde an, dass die Freisetzungen nach dem Ereignis in Tschernobyl Block 4 etwa 10fach höher gewesen sind.

Es ist zu beachten, dass gemäß INES-Handbuch die Einstufung aufgrund der Freisetzung keine Abschätzung der tatsächlichen Folgen für Mensch und Umwelt zulässt, da diese wesentlich von den getroffenen Schutzmaßnahmen abhängen. So kann beispielsweise durch Evakuierungsmaßnahmen oder durch Verzehrsbeschränkungen für kontaminierte Lebensmittel die Auswirkung auf den Menschen, d. h. eine Strahlenexposition, begrenzt werden.